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News
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18.08.2008 - Stauden machen das Gärtnern kinderleicht: Sie grünen jedes Frühjahr neu und gedeihen wie von selbst, wenn man einige Pflegetipps beachtet.
Stauden sorgen über die ganze Gartensaison hinweg für einen üppigen Flor [mehr]
AUS EIGENEM ANBAU
18.08.2008 - Sparen, sich gesund ernähren und abwechslungsreich gärtnern: Es gibt gute Gründe, sein Gemüse selbst zu ziehen. Zumal das gar nicht so schwer ist … [mehr]
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für die Erbringung von Auftragsleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Auftragsleistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
2.1 Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Dienst- und/oder Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtlich Angaben und die zur Herstellung des Werkes bzw. zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufgeführt sind. Wir sind an solche Kostenvoranschläge gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlages beim Auftraggeber erteilt wird.
3.2 Bei Stundenlohnarbeiten gehören Arbeiten zur Vorbereitung, das Laden von Werkzeugen / Material und die Anfahrt zur Arbeitszeit, ebenso die Abfahrt und das Entsorgen und Ausladen von Abfällen.
3.3 Die Vergütung ist nach Erbringung aller Leistungen und nach Rechnungsstellung innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Zinssatz der Verzugszinsen wird entsprechend der uns berechneten Zinsen angepasst und beträgt bei der 1. Mahnung z. Zt. 19,95 %, mit der 2. Mahnung erhöht er sich rückwirkend auf 27,95% p. a..
3.4 Für jede Mahnung, mit Ausnahme der Erstmahnung (Erinnerung), erheben wir eine Pauschalgebühr in Höhe von EUR 15,00.
3.5 Wird bei einer Zahlung mit Scheck, dieser durch die Bank des Zahlungspflichtigen nicht eingelöst, so fallen für die entstehenden Kosten Schadenersatz von mind. 50,00 EUR Gebühren an, vorbehaltlich weiteren uns entstandenen nachweisbaren Schadens / Gebühren.
3.6 Wird bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt oder ist ein gerichtlicher Mahnbescheid notwendig, so hat der Auftraggeber die aus dieser Beauftragungen entstehenden Kosten, einschl. der Anwaltskosten bei einem gerichtlichen Streit in voller Höhe zu tragen. Wir sind berechtigt, weitere uns entstandene Kosten nachzuweisen und einzufordern.
3.7 Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, uns widerruflich zu ermächtigen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines von ihm zu benennenden Kontos mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Bei unberechtigten Widerruf der Lastschrift oder bei fehlender Deckung gehen die anfallenden Gebühren zu Lasten des Auftraggebers.
3.8 Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse, besonders für den Materialeinkauf, zu verlangen, die innerhalb von sieben Tagen nach Anforderung zu zahlen sind.
3.9 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
3.10 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn
a) der Auftraggeber ist Verbraucher und das Zurückbehaltungsrecht steht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten einer Nacherfüllung bzw. Nachbesserung.
b) der Auftraggeber ist Unternehmer und die erbrachte Leistung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und angemessenen Kosten der Nacherfüllung bzw. Nachbesserung steht.
c) Der Auftraggeber ist dagegen nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen etwaiger Mängel geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Leistung steht.
3.11 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Leistungszeit
4.1 Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
5. Dienstleistungspersonal
5.1 Wir werden auf dem Gelände des Auftraggebers nur zuverlässige Mitarbeiter einsetzen, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, hinsichtlich unserer auf seinem Gelände eingesetzten Mitarbeiter die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. Die hierbei etwa anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Ergeben sich auf Grund des polizeilichen Führungszeugnisses oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit einzelner oder mehrerer Mitarbeiter, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Austausch dieser Personen gegen andere Mitarbeiter von uns zu verlangen, die den gebotenen Anforderungen an die Zuverlässigkeit entsprechen.
5.4 Wir haben unsere Mitarbeiter zu vollständiger Diskretion anzuhalten. Unsere Mitarbeiter haben es insbesondere zu unterlassen, Einblick in Schriftstücke, Akten o.ä. zu nehmen und technische Einrichtungen wie Computer, Büromaschinen o.ä. zu benutzen. Unsere Mitarbeiter dürfen die Fernsprechanlage des Auftraggebers nur für unbedingt erforderliche dienstliche Gespräche oder in Notfällen benutzen.
5.5 Wir sind berechtigt, fachlich qualifizierte Dritte zur Ausführung des Auftrags hinzuzuziehen bzw. einzelne, uns übertragene Aufgaben an fachlich qualifizierte Dritte weiterzugeben, ohne dafür zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einholen zu müssen. Bei Hinzuziehung von Dritten werden wir die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig liefern, dass die Leistungen durch den Dritten ordnungsgemäß erbracht werden können.
6. Arbeitsgeräte und sonstiges Material
6.1 Wir stellen sämtliche für die sachgemäße Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Maschinen, Geräte und Materialien, ausgenommen solcher Materialien, die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in das Eigentum und/oder den Besitz des Auftraggebers übergehen, so z.B. Reinigungsmaterial, Ersatzteile, Farbe etc.. Für den Einkauf vorgenannter Materialien werden wir die Zustimmung des Auftraggebers einholen.
7. Ersatz bei Auftragsstornierung
7.1 Falls der Auftraggeber eine bestätigte Auftragsnachfrage storniert, können wir 10% der Auftragsleistung für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den uns entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
8. Haftung für Mängel
8.1 Geben die vertraglich vereinbarten Arbeiten Anlass zu berechtigter Beanstandung, leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt oder wir eine hierfür gesetzte Frist nicht einhalten, ist der Auftraggeber berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
8.2 Will der Auftraggeber Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
8.3 Ist der Auftraggeber Unternehmer bestehen Mängelansprüche nicht, wenn unsere Pflichtverletzung nur unerheblich ist bzw. eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit darstellt.
8.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
9. Haftung für Schäden
9.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden
9.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
9.3 Für Schäden am Eigentum des Auftraggebers sowie für Personenschäden, die auf Verschulden unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind, wurde eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen:
a) Personenschäden & Sachschäden maximal pauschal je Schadensfall, bis zu einer Gesamthöhe von EUR 3.000.000,--
b) Vermögensschäden maximal EUR 200.000,--
9.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeiter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Beim Winterdienst ist die Haftung für Schäden durch Glatteis wegen undichten, tropfenden Regenrinnen und undichten, tropfenden oder abgeleiteten Fallrohren pauschal ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig, ob das Glatteis durch eine defekte Regenrinne oder ein defektes Fallrohr von unseren Kunden oder deren Nachbarn entstanden ist! Ebenso haften wir nicht für „Altlasten“ (vorhandenes Glatteis) bei Vertragsübernahme mitten in der Winterdienst - Saison.
10. Verjährung von Ansprüchen
10.1 Unsere Ansprüche auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
10.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr.
10.3 Die Verjährungsfrist nach Ziffer 10.2 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
10.4 Die Verjährungsfrist nach Ziffer 10.2 und 10.3 gilt nicht:
a) im Falle des Vorsatzes;
b) wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Anstelle der in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Frist gelten dann die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 634 a Abs. 3 BGB, soweit kein anderer Ausnahmefall nach diesem Abs. 3 vorliegt;
c) bei einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht;
d) für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
10.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
11. Wechsel des Vertragspartners
11.1 Wir behalten uns vor, die sich aus dem Vertrag zum Auftraggeber ergebenden Rechte und Pflichten im Ganzen auf die künftig durch uns zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder Limited) zu übertragen. Hierüber haben wir den Auftraggeber zu informieren. Diesem steht dann innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen.
12. Form von Erklärungen
12.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
12.2 Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
13. Erfüllungsort
13.1 Soweit sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1 Für die auf der Grundlage unserer AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz in Offenbach am Main.
14.3 Bei Privatpersonen ist der Gerichtsstand das zuständige Amtsgericht für den Wohnort des Kunden.
15. Schiedsgerichtsbarkeit
15.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zu unseren AGB abgeschlossenen Vertrag ergeben oder unsere AGB selbst betreffen, ist ein Schiedsgericht zuständig, soweit der Wert des jeweiligen Streitfalls einen Betrag von EUR 2.000,-- übersteigt. Liegt der Streitwert darunter, muss ein ordentliches Gericht angerufen werden, es sei denn, die Vertragsparteien bekunden innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die jeweils andere Partei schriftlich, dass auch für dieses Verfahren ein Schiedsgericht entscheiden soll. Ist ein Schiedsverfahren noch nicht anhängig, so können Eilverfahren (Arrest, einstweilige Verfügung, Beweissicherung) auch vor den ordentlichen Gerichten durchgeführt werden.
15.2 Ist ein Schiedsgericht nach Maßgabe der Ziffer 15.1 zuständig, entscheidet dieses endgültig und für die Parteien bindend unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs. Für die Organisation des Schiedsgerichts, für das von ihm einzuhaltende Verfahren, für die Kosten des Verfahrens und für die Zuständigkeit staatlicher Gerichte (§ 1062 ZPO) gilt die Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main in ihrer jeweils neusten Fassung.
15.3 Die Ziffern 15.1 und 15.2 gelten nur für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, ist für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zu unseren AGB abgeschlossenen Vertrag ergeben oder unsere AGB selbst betreffen, ein Schiedsgericht nur dann zuständig, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine der vorhergehenden Klauseln unwirksam sein, so wird der Inhalt der AGB im Übrigen nicht berührt.
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