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Mietrecht
Geht Vermieter pleite, müssen Mieter bangen.
Unter Umständen kann viel Geld verloren und Gas und Strom abgedreht sein.
Vergammelt allmählich das Treppenhaus, werden rostige Leitungen oder kaputte Fenster nicht mehr repariert, können das Anzeichen einer Vermieterpleite sein. Häufen sich solche Alarmzeichen, und ist der Eigentümer plötzlich auf Tauchstation, sollten Mieter handeln, wie Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbunds, rät. Schlimmstenfalls gehen Betriebskostenguthaben, Kaution oder bereits gezahlte Mieten verloren. Oder dem Mieter werden womöglich noch Wasser, Strom oder Gas abgedreht.
Rein rechtlich gesehen hat die Zahlungsunfähigkeit eines Vermieters zunächst einmal keine Konsequenzen für den Bewohner. Mietverträge gelten weiter. Trotzdem könne es sehr unangenehm werden, warnt Ropertz. Mitunter passiere es, dass ein Eigentümer in seiner Finanznot zwar die Nebenkostenvorauszahlungen einkassiere, aber kein Geld an den Energieversorger weiterreiche. Der droht dann irgendwann mit Sperre.
In solchen Fällen sollten Mieter rasch Notgemeinschaften organisieren. Wird früh genug in Eigeninitiative gehandelt, kann mit den Energieversorgern vereinbart werden, dass die Gelder für Strom, Wasser oder Gas direkt fließen. Schon beim ersten Verdacht auf eine Vermieterinsolvenz sollten Mieter mit Guthaben aus der letzten Nebenkostenabrechnung dieses Geld zurückfordern. Wichtig ist, den Betrag schriftlich zu verlangen und eine Frist von höchstens zehn Tagen zu setzen. Zahlt der Eigentümer nicht, kann das Geld mit der Miete verrechnet werden. Hat der Vermieter den Offenbarungseid geleistet, erfahren Mieter es spätestens durch Post vom Insolvenzverwalter. Machen Gläubiger Druck, wird ein Zwangsverwalter eingesetzt. Die Bewohner sollten dann ihren Dauerauftrag für Miete und Nebenkosten stoppen. Denn jede Zahlung, die weiter fließt, wird Teil der Insolvenzmasse. * AP
Quelle: rheinmain.immowelt, Wohnen & leben, 29.09.2007, Seite V 14
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geschrieben am 10.10.2008 um 10:00 Uhr.

