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Finanzen
Finanzamt Überprüft doppelte Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält und die Kosten dieser doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend macht, muss mit einer genaueren Prüfung durch das Finanzamt rechnen.
Erfurt (ddp.djn). Das geht aus einer Verfügung der Landesfinanzdirektion Thüringen (AZ: S 2352 A - 01 -A 2.16) hervor, Über die das Fachportal taxman.de berichtet. In dem internen Infopapier erläutert die Thüringer Landesfinanzdirektion seinen Beamten, welche Kriterien für die Anerkennung einer steuerlichzulässigen doppelten Haushaltsführung unbedingt vorliegen müssen. Danach kommt eine doppelte Haushaltsführung zwar auch bei ledigen Arbeitnehmern vor. Doch die Bearbeiter in den Finanzämtern sollten gerade Ledigen besonders genau auf die Finger schauen. Haben Ledige an ihrem
Wohnort keine eigene Wohnung, sondern leben diese noch im Haushalt ihrer Eltern ohne eine abgeschlossene Wohnung, für die Miete gezahlt wird, soll die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt werden, Allerdings stehen den Betroffenen zahlreiche Urteile zur Seite, die die Frage des eigenen Hausstandes bereits umfassend bearbeitet haben. So ist eine eigene Wohnung zum Beispiel auch anzunehmen, wenn es sich nur um eine einfache Schlafgelegenheit handelt, bei der die sanitären Anlagen außerhalb der eigentlichen Wohnung liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.10.2004, BStBl. 2005 11 S. 98). Wenn das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen will, ist dringend zu empfehlen, die Ablehnung von einem Anwalt überprüfen zu lassen, um die rechtliche Wertung zu überprüfen.
Quelle: www.immobielen.BlitzTip.de, IMMOBIELEN, Ausgabe 11.07.2007
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geschrieben von www.immobielen.BlitzTip.de am 16.08.2008 um 17:04 Uhr.

