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Wintergarten: Wohnzimmer milden im Grünen.
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Moderner wohnen mit Durchblick.
17.10.2008 - Anspruchsvolle Architektur und Glas sind das Traumpaar unserer Zeit.
Die Möglichkeiten, die der Baustoff bietet, sind enorm - außen wie innen. [mehr]
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Mietrecht
Nach Paragraf 556 111 BGB gilt: Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzunehmen.
Konkret bedeutet dies, dass die Zustellung der Nebenkostenabrechnung an den Mieter bis spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein muss. Geht die Nebenkostenabrechnung dem Mieter erst nach Ablauf der Ausschlussfrist zu, ist der Vermieter mit Nachforderungen aus den Nebenkostenabrechnungen ausgeschlossen.
Der BGH unterscheidet zwischen formellen und materiellen Mängeln einer Nebenkostenabrechnung. Es wird für ausreichend erachtet, dass dem Mieter innerhalb der Ausschlussfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt wird. Hierzu gehört, die Betriebskostengruppen einzeln zu bezeichnen, die Gesamtaufwendungen des Vermieters darzulegen, ferner der Anteil, der auf die Wohnung des Mieters entfällt, und auch die Angabe des Umlageschlüssels. Weist eine solch formell ordnungsgemäße Abrechnung inhaltliche Fehler auf, kann der Vermieter diese auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist nachbessern.
Eine Nachberechnung einer materiell fehlerhaften Abrechnung ist nach dem BGH allerdings nicht ohne weiteres möglich. Denn der Vermieter, der seine Abrechnung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist berichtigt, kann keine höheren Nachzahlungsbeträge verlangen, als er mit der ursprünglich innerhalb der Ausschlussfrist erteilten fehlerhaften Abrechnung geltend gemacht hat. Im Gewerberaummietrecht findet diese Ausschlussvorschrift keine Anwendung. Vermieter von Gewerberäumen können die Jahresabrechnung daher auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist vornehmen. Stefan Hein
Der Autor ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und arbeitet in der Kanzlei Hüllen und Kollegen in Frankfurt. www.rae huellen.de
Quelle : Frankfurter Rundschau, W10 / Mietmarkt, Ausgabe 22.12.2007
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geschrieben von Frankfurter Rundschau am 16.08.2008 um 16:00 Uhr.

