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Glasbaustein: voll im Trend.

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Wintergarten: Wohnzimmer milden im Grünen.

17.10.2008 - Himmelsrichtung: Nach Norden ist der Wintergarten ideal fürs Überwintern von Pflanzen, nach Osten als Frühstücksplatz, nach Süden und Westen als Wohnraum auch für kühlere Monate. [mehr]

Moderner wohnen mit Durchblick.

17.10.2008 - Anspruchsvolle Architektur und Glas sind das Traumpaar unserer Zeit.
Die Möglichkeiten, die der Baustoff bietet, sind enorm - außen wie innen. [mehr]

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Mietrecht

Ich will hier raus!

Kündigung. Wer seinen Mietvertrag auflösen möchte, sollte die Fristen einhalten. Schon ein Tag Verspätung kann teuer werden.

Jedes Jahr werden in Deutschland zwei bis drei Millionen Mietverträge abgeschlossen, schätzt der Deutsche Mieterbund DMB. Gleichzeitig gibt es oft gute Gründe, Mietwohnungen auch wieder zu kündigen: Wenn Familien mehr Platz benötigen, berufsbedingte Wohnungswechsel anstehen oder Krankheit einen Umzug erforderlich macht. Doch Mietverträge sollte man korrekt kündigen.

Weiche Arten von Mietverträgen gibt es?

Am häufigsten werden Formular Mietverträge verwendet, in denen ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit vereinbart wird. In Zeitmietverträgen wird dagegen das Mietende von vornherein festgelegt. Darüber hinaus gibt es den Staffelmietvertrag. Hierbei werden nicht nur die Anfangsmiete, sondern auch die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen festgelegt. Beim Indexmietvertrag wird die Höhe der Miete an den Preisindex für die allgemeine Lebenshaltung des Statistischen Bundesamtes gekoppelt.

Was ist bei der Kündigung zu beachten?
"Eine Kündigung muss immer schriftlich verfasst werden", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Kündigungen per Telefax oder E-Mail sind unwirksam, denn eine Kündigung muss immer eigenhändig unterschrieben werden.

Welche Fristen sind einzuhalten?
Bei der Kündigung durch den Vermieter kommt es auf die Wohndauer an: Die Frist beträgt drei Monate, wenn der Mieter bis zu fünf Jahre in der Wohnung gelebt hat, sechs Monate bei mehr als fünf und neun Monate bei mehr als acht Jahren Wohndauer. Will der Mieter ausziehen, kann er immer mit dreimonatiger Frist kündigen. Bekommt der Vermieter die schriftliche Kündigung des Mieters bis zum dritten Werktag des Monats, zählt dieser Monat bei der Kündigungsfrist mit. Der Samstag wird bei der Berechnung der Kündigungsfrist wie ein Werktag behandelt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der dritte Werktag des Monats auf einen Samstag fällt. Dann zählt dieser Tag nicht mit, so der Deutsche Mieterbund.

Muss ein Grund fÜr die Kündigung angegeben werden?
"Nein, unbefristete Mietverträge können Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Grundlose Kündigungen des Vermieters sind unzulässig", erklärt Ulrich Ropertz. Allerdings kann der Vertrag von Seiten des Eigentümers gekündigt werden, wenn schwere Verstöße des Mieters gegen den Mietvertrag vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter die Miete ständig unpünktlich oder gar nicht zahlt.
Unter welchen Voraussetzungen gilt das Sonderkündigungsrecht? Meldet der Vermieter beispielsweise im Dezember eine Modernisierung an, kann der Mieter bis zum 30. Januar die Wohnung kündigen; das Mietverhältnis endet dann Ende Februar, berichtet Ulrich Ropertz. Stirbt ein Mieter, können Familienangehörige, die den Vertrag nicht mit unterschrieben haben und mit in der Wohnung leben, innerhalb eines Monats nach dem Tode des Mieters kündigen.

Darf man Nachmieter stellen?
Nur mit Einverständnis des Vermieters oder mit vertraglicher Nachmieterklausel. Ansonsten nur dann, wenn man berufsbedingt gezwungen ist, umzuziehen, heiraten will oder Kinder erwartet und deshalb die Wohnung zu klein wird.

Service

Ratgeber

„Kündigung & Mieterschutz". Deutscher Mieterbund, 5 Euro www.mieterbund.de


"Wenn das Mietverhältnis endet": Verbraucherzentrale NRW, 9,90 Euro. www.verbraucher.de


Leserservice

Mieter-Serie

"Wohnen will gelernt sein"

1. Mietvertrag
2. Sanierung
3. Versicherung
4. Nebenkostenabrechnung
5. Gewerbe
6. Wohngifte
7. Treppenhaus
8. Schönheitsreparaturen
g. Untermieter
10. Heizmethoden
11. Eigenbedarf

Die 12-teilige Serie "Wohnen will gelernt sein" kann man kostenlos als PDF bestellen unter: immoredaktion@raufeld.de

Matthias Schäfer




Quelle : Frankfurter Rundschau, W9 / Mietmarkt, Ausgabe 29.12.2007




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geschrieben von Frankfurter Rundschau am 16.08.2008 um 18:59 Uhr.


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