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Gesundheit
Mängel: In Häusern und Wohnungen lauern mitunter schädliche Stoffe. Tests helfen, die Miesmacher aufzuspüren.
Riecht es in der Wohnung modrig oder werden dunkle Flecken an der Wand sichtbar, ist es zu spät. Das sind untrügliche Anzeichen für den Befall von Schimmelpilzen, der zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Aber auch in Balken, Bodenbelägen sowie Möbeln können Gefahren lauern. Bretter, die -früher einmal mit giftigen Holzschutzmitteln gestrichen wurden, belasten die Luft in einer Wohnung noch über Jahre. Doch Schadstoffe in Farben und Lacken, die von den eigenen vier Wänden ausgehen, werden meist unterschätzt.
Wo lauern häufig Gefahren?
Besonders in Häusern, die vor drei oder vier Jahrzehnten gebaut worden sind, finden sich zahlreiche gefährliche Schadstoffe für die Gesundheit. Verdacht schöpfen sollten Bewohner besonders dann, wenn sie in Gebäuden aus den 1970er Jahren leben, in denen viel Holz verbaut worden ist. "Giftige Holzschutzmittel wurden in dieser Zeit ziemlich sorglos eingesetzt", sagt Michael Koswig von der Stiftung Warentest. Dazu zählen beispielsweise Stoffe wie PCP (Pentanchlorphenol), Lindan oder DDT (Dichlordiphenyltrichloräthan). Auch nach vielen Jahren können diese Chemikalien noch aus dem Holz entweichen.
Welche Beschwerden gibt es?
Durch giftige Stoffe in der Wohnung werden Beschwerden wie Kopfschmerzen, Allergien, Asthma oder chronische Infekte ausgelöst. Schlimmstenfalls können ein steigendes Krebsrisiko sowie die Schädigung des Erbguts die Folge sein. Gefahren gehen auch von Kopierern und Laserdruckern aus. Sie sondern Ozon ab - ein giftiges und aggressives Gas. Schon in geringen Mengen verursacht es Kopfschmerzen. Bei höheren Konzentrationen kann es zu Schmerzen beim Einatmen sowie Hustenreiz führen.
Wie entstehen feuchte Wände?
Oft sind ungedämmte Wasserleitungen unter Putz, Lecks in Heizungsrohren oder Löcher in der Dachrinne die Ursache. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes stehen Feuchtiäkeitsschäden ganz oben auf der Liste der Probleme zwischen Mietern und Vermietern. Dass sich die gesundheitsschädlichen Pilze in Wohnungen und Häusern immer weiter verbreiten liegt auch daran, dass viele Gebäude aus Energiespargründen immer dichter werden. Die verbesserte Isolierung verhindert dabei, dass etwa beim Duschen oder Baden entstehende Feuchtigkeit verdunsten kann. Daher ist mindestens zweimal tägliches Lüften in Räumen wichtig, damit die Feuchte abziehen kann. Nach baulichen Veränderungen wie dem Einbau von Isolierfenstern sind Vermieter sogar verpflichtet, Mieter über neue Anforderungen beim Heizen und Lüften zu informieren, entschied das Landgericht Gießen.
Das Umweltbundesamt hat eine Broschüre mit dem Titel "Gesünder wohnen, aber wie?" herausgegeben. Auf 60 Seiten gibt es-praktische Tipps für den Alltag. Die Broschüre kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden. www.umweltdaten.de (Publikationen)
www.baubinlogie.de www.blauer-engel.de www.naturbaudirekt.de www.umweit-apotheker.de
Schimmelpilz-Analyse der Stiftung Warentest www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/ analyse
Wie lassen sich Schimmeipilze, Wohngifte und andere Miesmacher überhaupt aufspüren?
Wohngifte oder Schimmelpilze können mit Analysen der Stiftung Warentest gefunden werden. Dazu bietet die Stiftung passenderweise sogar entsprechenden Service, etwa preisgünstige Tests. So kostet die Schimmelpilz-Analyse dort 47 Euro.
Weiche Möglichkeiten haben Mieter, solche Mängel zu beheben?
Wer sich sicher ist, dass nicht falsches Lüften zum Schimmel geführt hat, sollte den Vermieter schriftlich auffordern, den Schaden innerhalb einer Frist von beispielsweise drei oder vier Wochen zu beseitigen.
Ab wann hat man als Mieter denn das Recht, Mietminderung beantragen?
Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung allerdings nicht nach, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Die von Gerichten anerkannten Quoten reichen je nach Schwere des Schimmelbefalls von einigen wenigen Prozent der Bruttomiete bis zu fast 100 Prozent. Mieter sollten sich aber vorher unbedingt beim örtlichen Mieterverein erkundigen, ob und wie stark sie ihre Miete mindern können. Denn im ungünstigsten Fall könnte der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser ungerechtfertigt die Miete reduziert, warnt der Mieterbund.
Matthias Schäfer
Quelle: Frankfurter Rundschau, 17.11.2007, W 22, Mietmarkt.
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geschrieben von Matthias Schäfer am 09.10.2008 um 08:30 Uhr.

